ANSPRUCH AUF EINEN KOSTENLOSEN LEIHWAGEN:


1) Wenn Ihr eigener LKW mit LKW-Tarif zugelassen und nicht Bonus / Malus versichert ist und das gegnerisch Fahrzeug

    das Verschulden trifft

2) Ihr PKW bei einem Verkehrsunfall von einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beschädigt wurde und der

    Unfall in Österreich, Deutschland oder der Schweiz geschehen ist

3) Ihr PKW durch Kinder und Jugendliche beim Spielen, Rodeln, Radfahren oder ähnlichem beschädigt wurde und der

    Schaden durch eine Haushaltsversicherung gedeckt ist

4) Ihr PKW von sog. Fahrradkurieren beschädigt wurde und der Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung

    gedeckt ist

5) Ihr PKW im Zuge von Hausrenovierungsarbeiten (Fenstertausch, Fassadenarbeiten, Dachdecker, etc.) beschädigt

    wurde und der Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist

6) Ihr PKW im Winter durch Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen beschädigt wurde und der Schaden durch eine

    Hausversicherung gedeckt ist

7) Ihr PKW durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne Kennzeichen beschädigt wurde (Straßenwalze, Hebekran,

    Schneeräumfahrzeug, etc.) und der Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist

8) Ihr PKW in einer Waschstraße beschädigt wurde und der Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist

9) Ihr PKW ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde und der Schaden durch die gegnerische Versicherung gedeckt ist und

    diese KEINE Kfz-Haftpflichtversicherung ist (Haushaltsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung,

    Hausversicherung, etc.) 

    Sollte keines der genannten Beispiele auf den Ihnen vorliegenden Fall zutreffen, ersuchen wir Sie uns zu

    kontaktieren, wir stehen gerne mit Rat und Tat zu Seite.


Tel.: 01/544 43 43